Förderpreis

Die Stiftung

Antragstellung – Chancen für die Besten der Besten

Die Dr. Stückmann und Partner Stiftung vergibt Förderpreise an Absolventinnen und Absolventen, die innerhalb der Fachgebiete Prüfungswesen sowie Steuerrecht, Bilanzrecht und Gesellschaftsrecht Fragestellungen erarbeiten, die für Familienunternehmen und nicht börsennotierte mittelständische Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften relevant sind. Prämiert werden herausragende Arbeiten.

Bewerbungen bitte direkt an den Kurator der Stiftung:

Dr. Stückmann
und Partner Stiftung

Herrn Prof.
Dr. Eginhard Werner
Elsa-Brändström-Str. 7
33602 Bielefeld
stiftung@@stueckmann.de

Förderpreisverwendung

Die Preisgelder dienen in erster Linie der Förderung und Anerkennung von Studienleistungen. Sie können zur Erleichterung der Promotion oder für einen Studienaufenthalt im Ausland für den Erwerb zusätzlicher praktischer Erfahrungen verwendet werden. Auch eine freie Mittelverwendung zur fachspezifischen Berufsvorbereitung oder zur Unterstützung von gesonderten Veröffentlichungen ist anerkannt. Die Preisträger verpflichten sich, über die Mittelverwendung einen Verwendungsbericht zu erstellen.

Wer kann sich bewerben?
Welche Voraussetzungen müssen Bewerber erfüllen?

Bewerber müssen neben fachlichen Qualifikationen auch durch ihre Persönlichkeit überzeugen. Zielstrebigkeit und Leistungsbereitschaft sind Eigenschaften, die unbedingt dazu gehören.

Fachliche Qualifikationen:

  • Abgeschlossenes 5. Fachsemester fachnaher Studienrichtungen
  • Überdurchschnittliche Studienleistungen mit einer Durchschnittsnote besser als 2,0 sowie entsprechender zuordnungsfähiger Kredit-Punkte


Angesprochen sind Studierende der kooperierenden regionalen Hochschulen Münster, Paderborn, Osnabrück und Bielefeld.

Wie werden Preisträger nominiert?

Der Beirat der Stiftung ernennt einen Nominierungsausschuss, der die eingereichten Bewerbungsunterlagen prüft. Gemeinsam mit dem Kurator der Stiftung stimmt dieser ab, welche Bewerber zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Die Eingeladenen haben hier die Gelegenheit, vor dem Komitee, bestehend aus einem Vertreter der Stiftung, einem fachnahen Mitglied einer ausschreibungsfähigen Hochschule und einem Berufsträger (StB/WP/RA) zu überzeugen. Das Komitee entscheidet auf Vorschlag.

Wie kann eine Bewerbung erfolgen?

Zwei Bewerbungswege stehen interessierten Studentinnen und Studenten offen:

  • Bewerbung bei den Dekanen der kooperierenden Hochschulen
  • Freie Bewerbung direkt an den Kurator der Stiftung


Umfang der Bewerbungsunterlagen:

  •  Bewerbungsanschreiben („Motivationsschreiben“)
  •  Lebenslauf mit Bild
  •  Leistungsnachweise, insbesondere Facharbeiten

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